Allgemeine Geschäftsbedingungen - Tanzschule Markus Richter

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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Preise
Die angegebenen Preise gelten pro Person inkl. der z. Zt. gültigen MwSt. und GEMA-Gebühren.

2. Vertrag, Zahlungsbedingungen
Mit Unterzeichnung des Tanzschulvertrages wird die Anmeldung verbindlich, die Vertragsbedingungen werden anerkannt und der/die Unterzeichnende verpflichtet sich, das gesamte Kurshonorar zu entrichten. Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch sowie Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden entbinden nicht von der Leistung des gesamten Kurshonorars. Die Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich.

3. Fälligkeit
Kursentgelt
Das Kursentgelt ist fällig bis zur 2. Unterrichtsstunde und kann bar, per Scheck oder per Überweisung  
(Bankverbindung: Kreissparkasse Rhein-Hunsrück
IBAN DE58 5605 1790 0006 6207 51  
SWIFT-BIC: MALADE51SIM) entrichtet werden.
Kurshonorar im Clubsystem (Tanzkreis/Casino)
Das Honorar im Clubsystem ist bis spätestens zur ersten Kursstunde fällig. Die Bezahlung erfolgt per Einzugsermächtigung jeweils zum ersten Kalendertag des Monats und wird für drei Monate im Voraus abgebucht. Die Mindestlaufzeit im Clubsystem beträgt drei Monate. Die Verlängerung nach Ablauf der drei Monate erfolgt automatisch um weitere drei Monate.
Privatstunden
Für Privatstunden ist das Unterrichtsentgelt spätestens zur ersten Unterrichtsstunde fällig. Bei Nichteinhalten der vereinbarten Termine durch den Teilnehmer wird das Entgelt fällig und nicht zurückerstattet oder erlassen.
Tanzfreie Tage
In den Ferien, an Feiertagen sowie an Karneval findet kein Unterricht statt. Der beitragsfreie Monat ist der August.

4. Jugendkurse
Die Anmeldung von Minderjährigen bedarf der Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten.
Das Kursentgelt/-honorar ist in vollem Umfang zu leisten.

5. Kursausfälle, Nichtteilnahme
Die ADTV Tanzschule Markus Richter verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass unverschuldet ausfallende Tanzstunden innerhalb angemessener Zeit nachgeholt werden können. Das Kursentgelt/-honorar ist trotzdem in vollem Umfang zu leisten (siehe Punkt 3. Fälligkeit). Die Tanzschule ist berechtigt, max. 2 Unterrichtstage pro Kurs aus organisatorischen Gründen auf einen anderen Wochentag zu legen, sofern außer dem Verlegungstag noch ein weiterer Tag zum Nachholen des Unterrichts angeboten wird.
Bei Nichteinhalten der Unterrichtsstunden durch den Teilnehmer wird das Honorar nicht zurückerstattet oder erlassen. Versäumte Stunden können gegebenenfalls nach Absprache in Parallelkursen nachgeholt werden.

6. Rücktritt/Kündigung
Falls Sie von einer Anmeldung zurücktreten möchten, fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € pro Person an, wenn die Abmeldung schriftlich fünf Tage vor Kursbeginn bei uns erfolgt ist. Danach wird bei Rücktritt vom Kurs die Hälfte des Kursentgeltes fällig.
Im Clubsystem beträgt die Kündigungsfrist nach oben genannter Mindestlaufzeit, 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonates und muss in schriftlicher Form erfolgen. Die Einzugsermächtigung erlischt mit der wirksamen Kündigung.

7. Sonder-Kündigungsrecht
Die ADTV Tanzschule Markus Richter behält sich ein Sonderkündigungsrecht vor, das bei zu geringer Teilnehmerzahl oder Aufgabe des Standortes bzw. Kurses vom Vertag zurück getreten werden kann.
Im Clubsystem (Tanzkreis/Casino) ist die Frist hierbei 3 Monate zum Ende eines Kalendermonates
Eine Übernahme in einen anderen Standort bzw. Kurs ist möglich, wenn dieser vorhanden ist.

8. Haftungsansprüche
Die ADTV Tanzschule Markus Richter übernimmt keine Haftung bei Unfällen und Verlusten. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer.
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Tanzschule Markus Richter im Rhein-Hunsrück-Kreis, Kastellaun, Emmelshausen, Simmern